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Die neue E-Auto Förderung 2026

Sichern sie sich bis zu 6000€ Zuschuss für Ihr neues E-Auto


 

 

 

E-AUTO FÖRDERUNG 2026

Die Bundesregierung fördert Elektroautos mit Steuervorteilen und rückwirkend ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie. Wer die E-Auto-Förderung beantragen kann und wie viel Geld es gibt.

Die neue Förderung soll im Frühjahr starten und auch rückwirkend für E-Autos gelten, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können Privatpersonen voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin soll laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal freigeschaltet sein.

 

Welche E-Autos werden gefördert?

Geld soll es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb geben. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos. Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühstens 2027 prüfen, ob es für diese auch Geld gibt.


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Nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 6.000 € Zuschuss für Ihr neues E-Auto. Machen Sie den nächsten Schritt in eine nachhaltige Zukunft – informieren und beantragen Sie Ihre Förderung noch heute!


 

 

So viel Geld gibt es:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

 

 

Jetzt einfach Ihre mögliche Förderung berechnen:

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

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1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.