Jetzt einfach Ihre mögliche Förderung berechnen:
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

E-AUTO FÖRDERUNG 2026
Die Bundesregierung fördert Elektroautos mit Steuervorteilen und rückwirkend ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie. Wer die E-Auto-Förderung beantragen kann und wie viel Geld es gibt.
Die neue Förderung soll im Frühjahr starten und auch rückwirkend für E-Autos gelten, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können Privatpersonen voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin soll laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal freigeschaltet sein.
Welche E-Autos werden gefördert?
Geld soll es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb geben. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos. Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühstens 2027 prüfen, ob es für diese auch Geld gibt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
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So viel Geld gibt es:
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
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